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Donnerstag, 17. Dezember 2009

Finanzierung von Energiesparhäusern

Kategorie: Finanzierung – admin – 11:58

Immer mehr Bauherren entscheiden sich bei der Planung ihres Eigenheims für ein Energiesparhaus, welches durch entsprechende Bauweisen einen nur sehr geringen Heizenergiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche ausweist. Diese Tatsache spart dem Bauherren in den Folgejahren nicht nur Heizkosten, sondern es reduziert auch den CO2-Ausstoss, der durch die Heizenergie verursacht würde.Grundsätzlich kann die Errichtung von Energiesparhäusern mit konventionellen Annuitätendarlehen sowie mit Bauspardarlehen finanziert werden. Ansprechpartner hierzu sind die Banken und Bausparkassen, die derartige Baudarlehen zur Immobilienfinanzierung anbieten.

Daneben ist es aber auch möglich, auf Förderdarlehen der KfW Förderbank zurückzugreifen. Diese staatliche Bank bietet zinsgünstige Kredite zur Errichtung eines Energiesparhauses im Rahmen des Finanzierungsprogramms “Energieeffizient Bauen”. Hausbesitzer, die ihren Altbau durch umfangreiche Maßnahmen ebenfalls zu einem Energiesparhaus umbauen wollen, können hingegen auf das KfW Förderprogramm “Energieeffizient Sanieren” zurückgreifen. In beiden Fällen handelt es sich um zinsgünstige Darlehen, deren Zinssätze gegenüber der klassischen Bank- oder Bausparfinanzierung deutlich niedriger sind. Ebenso wie bei diesen Immobiliendarlehen ist zur Absicherung jedoch die Eintragung einer Grundschuld notwendig. Sofern es die Werthaltigkeit der Immobilie zulässt, gibt sich die KfW Förderbank allerdings auch mit der zweiten Rangstelle im Grundbuch zufrieden, so dass das KfW-Darlehen als nachrangige Finanzierung zu niedrigen Zinssätzen abgeschlossen werden kann.

Grundlage für die Finanzierung im Programm “Energieeffizient Bauen” ist die Tatsache, dass das neu errichtete Gebäude einen deutlich niedrigeren Primärenergiebedarf als in der Energieeinsparverordnung von 2007 bzw. 2009 vorgeschrieben. Dabei unterscheidet die KfW verschiedene Prozentsätze zum Energiebedarf, die von 55% bis hin zu 85% des Energiebedarfs von Referenzobjekten reicht. Je geringer also der Energiebedarf, desto günstiger werden die Zinsen. Beträgt der Energiebedarf auf Basis der Energieeinsparverordnung von 2009 nur 70% des Referenzobjektes, sind Finanzierungen bereits ab einem Zinssatz von derzeit 2,47% p.a. möglich, bei einem Energiebedarf von 85% steigt der Zinssatz auf aktuell 3,85% p.a.

Um die Förderung der jeweiligen Programme nutzen zu können, ist zum einen der entsprechende Antrag bei der Hausbank, zum anderen auch der Nachweis über den jeweiligen Energiebedarf seitens des Architekten notwendig. Dieser Nachweis wird zusammen mit dem Antrag von der Hausbank vorab geprüft und bei positiver Prüfung an die KfW weitergeleitet. Diese stellt dann die Kredit- und Sicherheitenverträge aus, die dann an die Hausbank zur Unterschrift gesandt werden. Förderbar sind dabei bis zu 100% der Bauwerkskosten, maximal liegt die Förderung jedoch bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die restlichen notwendigen Finanzierungsmittel können dann durch klassische Darlehen der Hausbank abgedeckt werden.

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1 Kommentar »

  1. Guter Beitrag, man kann ergänzen, dass die Kfw darlehen auch gerade Selbständigen höhere Zinsen verlangen.

    Kommentar von Energie Jobbörse — Freitag, 29. Januar 2010 @ 22:55

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